Blaulicht & Folgetonhorn

Blaulicht im Straßenverkehr - Was tun ?

Immer wieder kommt es bei Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn zu brenzligen Situationen, weil viele Autofahrer nicht wissen, wie sie sich in der für sie unerwarteten Situation verhalten sollen. Das Risiko, auf einer Fahrt mit Sondersignal zu verunglücken, ist viermal höher als normal. Zudem kommen als Folge der Unfälle die Rettungskräfte zu spät oder gar nicht an ihren Bestimmungsort.
 
Ob Feuerwehr-, Polizei- oder Rettungsdienstfahrzeuge mit Sonderrechten - also mit Blaulicht und Martinshorn - sind für alle Verkehrsteilnehmer eine zusätzliche Stresssituation. Warum überhaupt Blaulicht und wie sollen sich die anderen Verkehrsteilnehmer verhalten?
 

Rechtliche Grundlage

Die Sonderrechte für die Feuerwehr werden in §35 Absatz 5a und §38 Absatz 1 der StVO geregelt. Darin steht sinngemäß, dass Einsatzfahrzeuge von den Vorschriften der StVO befreit sind, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten, oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden (§35) bzw. blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur zu den oben genannten Gründen verwendet werden darf. Es ordnet an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben!
 
 

Wann muss ich rechts ran fahren?

Verhalten Sie sich so, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Das heißt, Sie müssen beiseite fahren, wenn die Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und andere) ihre Sondersignalanlage (Blaulicht & Einsatzhorn) eingeschaltet haben. Sobald Sie das Einsatzhorn hören können, sollten Sie sich schon einmal grob orientieren, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge heranfahren. Dabei kann es sich auch um zwei oder mehr Fahrzeuge handeln.
  • Bei einspurigen Straßen fahren Sie bitte an den rechten Fahrbahnrand und halten dort.
  • Bei zweispurigen Straßen bilden Sie bitte eine Gasse in der Mitte der Straße.
  • Bei dreispurigen Straßen sollen die beiden rechten Spuren nach rechts ausweichen und die linke Spur nach links.
 
 
  • Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch sein Verhalten dazu beitragen, Unfälle zu verhindern!
  • Der Gesetzgeber hat mit dem §38 der Straßenverkehrsordnung die Voraussetzung geschaffen, dass die Helfer in Notsituationen ihr Einsatzziel möglichst ohne Verzögerung erreichen. Er räumt zur Rettung von Menschenleben, zur Abwendung gesundheitlicher Schäden, zur Sicherung bedeutender Sachwerte, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei der Verfolgung von Straftätern der Polizei, der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen ein so genanntes „Wegerecht“ ein. Er ordnet an, dass andere Verkehrsteilnehmer einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn sofort freie Bahn zu schaffen haben.
  • Für den betroffenen Autofahrer bedeutet dies, dass er sich zunächst orientieren muss, woher das Fahrzeug mit Sondersignal kommt und wohin es offensichtlich fahren will. Unter Umständen folgen, speziell bei Feuerwehreinsätzen, weitere Einsatzfahrzeuge nach. Bei der nächsten Gelegenheit sollte dann die „Bahn frei“ gemacht, also die Fahrspur geräumt werden. Dies kann durch Verzicht auf die eigene Vorfahrt, Einfahren in eine Parklücke oder Ausweichstelle oder durch Abbiegen in eine Seitenstraße geschehen.
  • Auf Landstraßen und Autobahnen sind Personenwagen häufig schneller als die schweren Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeuge. Hier ist zügiges Weiterfahren oft die einfachste Möglichkeit, das Wegerecht zu gewähren.
  • Abrupte Brems- oder Lenkmanöver zwingen den Fahrer des Einsatzfahrzeuges zu einer Vollbremsung ! Auf jeden Fall sollte immer der Blinker betätigt werden, um anzuzeigen, in welche Richtung man ausweichen will.
 

Blaulicht im Gegenverkehr ?!?

Feuerwehrfahrzeuge sind teilweise relativ große Fahrzeuge. Deswegen ist es zum Teil nicht einfach, sich mit Sonderrechten einen Weg durch die teils überfüllten Straßen zu bahnen. Erheblich einfacher ist es, wenn der Gegenverkehr dem Einsatzfahrzeug auch Platz macht. Deshalb, wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit Sondersignal entgegenkommt, Geschwindigkeit verringern, wenn möglich rechts halten und dadurch dem Einsatzfahrzeug freie Bahn schaffen.

Einsatzstatistik 2024:

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Gemeinde-Einsatzübung

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